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Federal-Mogul/Tenneco Aftermarket Verkaufsbedingungen EMEA (02/2022)

1. ALLGEMEINES - ANWENDUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN

1.1 Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen f¨¹r den Aftermarket (EMEA) ("Federal-Mogul/Tenneco Sales T&C") gelten f¨¹r alle Verk?ufe von Waren oder Arbeits- und Serviceleistungen durch das handelnde Unternehmen Federal-Mogul/Tenneco ("Federal-Mogul/Tenneco"), einschlie?lich k¨¹nftiger Transaktionen und der Phase der Anbahnung einer Transaktion, Vertragsverhandlungen, von Federal-Mogul/Tenneco an den Kunden unterbreitete Angebote oder Antworten von Federal-Mogul/Tenneco auf Anfragen.

Es gelten ausschlie?lich die Verkaufs-AGB von Federal-Mogul/Tenneco. Entgegenstehende, widersprechende oder von den Federal-Mogul/Tenneco-Verkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Gesch?ftsbedingungen des Kunden werden von Federal-Mogul/Tenneco nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdr¨¹cklich schriftlich akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn auf die Bedingungen des Kunden verwiesen wurde oder wird oder wenn Federal-Mogul/Tenneco ihnen nicht widerspricht oder wenn Federal-Mogul/Tenneco in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefert. Die Verkaufs-AGB von Federal-Mogul/Tenneco gelten nur gegen¨¹ber Unternehmern, wenn das Rechtsverh?ltnis zum Betrieb des Unternehmers geh?rt, und gegen¨¹ber Unternehmen.

1.2 "Kunde" im Sinne dieser Federal-Mogul/Tenneco-Verkaufs-AGB ist jeder K?ufer oder Auftraggeber von Federal-Mogul/Tenneco-Produkten, -Arbeits- oder -Dienstleistungen (gemeinsam "Produkte") auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung.?

Federal-Mogul/Tenneco und der Kunde sind gemeinsam "Parteien" und jeder f¨¹r sich "Partei".

1.3 Federal-Mogul/Tenneco ist berechtigt, die aus der Gesch?ftsbeziehung stammenden personenbezogenen Daten gem?? den geltenden datenschutzrechtlichen Gesetzen und Vorschriften zu verarbeiten. Der Kunde wird kann sich ¨¹ber die Datenverarbeitung durch FM in unseren Datenschutzbestimmungen informieren.

2. KOSTENVORANSCHL?GE, ANGEBOTE, BESTELLUNGEN

2.1 Die von Federal-Mogul/Tenneco abgegebenen Angebote sind freibleibend und daher bis zur endg¨¹ltigen Auftragsbest?tigung durch Federal-Mogul/Tenneco unverbindlich.?

2.2 Handelt es sich bei dem Angebot des Kunden um eine verbindliche Bestellung, ist Federal-Mogul/Tenneco berechtigt, diese Bestellung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbest?tigung oder durch Lieferung der bestellten Produkte anzunehmen.?

2.3 Jede Bestellung ist nur f¨¹r den Markt g¨¹ltig, f¨¹r den die Produkte nach ausdr¨¹cklicher Vereinbarung bestimmt sind. Federal-Mogul/Tenneco muss vom Kunden im Voraus ¨¹ber den Zielmarkt informiert werden. Falls der Kunde nicht in ein Zielland liefern kann, z.B. aufgrund eines Embargos, muss er - auf Verlangen von FederalMogul/Tenneco - die gelieferten Produkte an Federal-Mogul/Tenneco zur¨¹cksenden. Bei Nichteinhaltung ist der Kunde verpflichtet, den FM entstandenen Schaden zu ersetzen.?

2.4 Liegt der Bestellung keine ausdr¨¹cklich schriftlich und mit Unterschrift vereinbarte Produkt- und/oder Materialspezifikation zugrunde oder wird auf die von Federal-Mogul/Tenneco verwendeten Produkt- und/oder Materialspezifikationen verwiesen, so gelten die jeweiligen Arbeitsspezifikationen von Federal-Mogul/Tenneco f¨¹r diese Produkte und Materialien als vereinbart ("Federal-Mogul/Tenneco-Spezifikationen") und ausschlie?lich anwendbar. Auf Anfrage des Kunden werden Informationen ¨¹ber diese Spezifikationen zur Verf¨¹gung gestellt. Genehmigt der Kunde Produkte, die von den in der Bestellung genannten Angaben abweichen, gelten diese als geschuldet. Weitergehende Angaben, z.B. in Prospekten, Brosch¨¹ren, Katalogen etc. werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie sind ausdr¨¹cklich schriftlich vereinbart. Diese Prospekte, Brosch¨¹ren, Kataloge etc. enthalten keine rechtsverbindlichen Erkl?rungen und stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften, selbst?ndige Zusicherungen (Garantien) oder sonst wie konkrete Handlungsanweisungen dar. Dies gilt auch f¨¹r den Fall, dass Norm- oder Konformit?tsbezeichnungen verwendet werden.?

2.5 Allein der Kunde bestimmt in eigener Verantwortung, ob die von Federal-Mogul/Tenneco zu liefernden Produkten f¨¹r den von ihm gew?hlten Zweck oder zur Inbetriebnahme geeignet sind. Ein vom Kunden bestimmter Verwendungszweck der Produkte von Federal-Mogul/Tenneco wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdr¨¹cklich schriftlich vereinbart wurde. Im Falle des Weiterverkaufs ist es niemandem gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Federal-Mogul/Tenneco weitere Angaben und Spezifikationen oder Zusagen zu Seite 2 von 7 machen. Artikel 2.4 ist entsprechend anwendbar.

2.6 Der Kunde stellt die Nachverfolgbarkeit der von Federal-Mogul/Tenneco gelieferten Produkte sicher. Der Kunde darf in dieser Hinsicht kein Leistungsverweigerungsrecht aus¨¹ben. Federal-Mogul/Tenneco kann jederzeit einen Nachweis ¨¹ber die ordnungsgem??e Dokumentation verlangen.

2.7 Der Kunde muss Federal-Mogul/Tenneco im Voraus informieren, wenn die von Federal-Mogul/Tenneco zu liefernden Produkte als sicherheitsrelevante Bauteile oder als Bauteile, die eine besondere Dokumentation erfordern, verwendet werden sollen. Der Kunde haftet gegen¨¹ber Federal-Mogul/Tenneco f¨¹r alle Sch?den, die durch die Nichterf¨¹llung dieser Verpflichtung entstehen. Die Produkte d¨¹rfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Federal-Mogul/Tenneco nicht in der Luftfahrt oder in kerntechnischen Anlagen verwendet werden.

2.8 Alle dem Kunden zur Verf¨¹gung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Dokumente, Modelle oder Muster im Zusammenhang mit den Produkten bleiben das alleinige Eigentum von Federal-Mogul/Tenneco. Federal-Mogul/Tenneco beh?lt sich alle Urheberrechte sowie alle Eigentumsrechte an diesen Unterlagen vor. Jede Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte durch den Kunden bedarf der vorherigen ausdr¨¹cklichen schriftlichen Zustimmung von Federal-Mogul/Tenneco. Das Vorstehende gilt entsprechend f¨¹r alle Unterlagen, die der Kunde Federal-Mogul/Tenneco bereitstellt, wobei Federal-Mogul/Tenneco berechtigt ist, diese Unterlagen an solche Dritte weiterzugeben, die Federal-Mogul/Tenneco zur Erf¨¹llung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegen¨¹ber dem Kunden bei der Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Waren zul?ssigerweise unterbeauftragt hat.

3. PREISE, RECHNUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Sofern in der Auftragsbest?tigung nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise von FederalMogul/Tenneco netto ab Werk (EXW INCOTERMS 2010) Werk/Lager von Federal-Mogul/Tenneco. Die Produkte werden nur in Standardverpackungen geliefert. Eine vom Kunden gew¨¹nschte Spezialverpackung f¨¹r den Transport ist nicht im Preis enthalten. Der Preis versteht sich ab Werk und schlie?t auch nicht Fracht, ?berf¨¹hrung, Versicherung, Zoll, Montage und die geltende Mehrwertsteuer ein. Die am Tag der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer wird in ihrer gesetzlichen H?he in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2 Sofern nicht anders vereinbart wird, sind die Forderungen von Federal-Mogul/Tenneco innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto f?llig. Es werden keine Rabatte gew?hrt, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart. Federal-Mogul/Tenneco kann vor der Lieferung Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen. Bei Verzug des Kunden hat Federal-Mogul/Tenneco Anspruch auf Verzugszinsen in H?he von mindestens 9 % p.a. ¨¹ber dem von der Zentralbank im Zust?ndigkeitsbereich von Federal-Mogul/Tenneco festgesetzten Basiszinssatz. Federal-Mogul/Tenneco beh?lt sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens vor.

3.3 Zahlungen sind nur in der in der Rechnung festgelegten W?hrung zu leisten. Wechsel und Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Kosten f¨¹r die Diskontierung sowie Inkassogeb¨¹hren gehen zu Lasten des Kunden.

3.4 Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder von Federal- Mogul/Tenneco ausdr¨¹cklich anerkannt oder rechtskr?ftig festgestellt sind sowie mit Forderungen, welche auf dem gleichen Rechtsverh?ltnis beruhen. Zur Aus¨¹bung eines ´Ü³Ü°ù¨¹³¦°ìbehaltungsrechts ist der Kunde zudem nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverh?ltnis beruht. Ein ´Ü³Ü°ù¨¹³¦°ìbehaltungsrecht in F?llen der Teilleistung steht dem Kunden nicht zu. Forderungen des Kunden gegen Federal-Mogul/Tenneco d¨¹rfen nur mit ausdr¨¹cklicher schriftlicher Zustimmung von Federal-Mogul/Tenneco abgetreten oder verpf?ndet werden."

4. LIEFERFRIST UND LIEFERVERZUG

4.1 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang s?mtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen verl?ngern sich die Lieferfristen angemessen, es sei denn, Federal-Mogul/Tenneco hat die Verz?gerung zu vertreten.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart wird und au?er in den F?llen, in denen ausdr¨¹cklich eine besondere Abnahmeoder Montageverpflichtung vereinbart wurde, gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn bis zum Ablauf der f¨¹r die Lieferung vereinbarten Frist die Bereitschaft zur Abholung der Produkte im Werk gegen¨¹ber dem Kunden oder seinen Frachtf¨¹hrer von Federal-Mogul/Tenneco mitgeteilt worden ist.?

4.3 Auf Verlangen von Federal-Mogul/Tenneco ist der Kunde verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl?ren, ob er die Lieferung der Produkte trotz der Verz?gerung noch w¨¹nscht.?

4.4 Verz?gert sich die Abholung der Produkte durch den Kunden oder seinen Frachtf¨¹hrer auf Verlangen des Kunden um mehr als 2 (zwei) Wochen nach (i) dem vereinbarten Liefertermin oder (ii) falls kein fester Liefertermin vereinbart wurde, nach Anzeige der Bereitschaft, kann Federal-Mogul/Tenneco eine Lagergeb¨¹hr in H?he von 0,5 % (Null Komma F¨¹nf Prozent) des Produktpreises pro Monat berechnen, jedoch nicht mehr als insgesamt 5 % (f¨¹nf Prozent), es sei denn, der Kunde weist Federal-Mogul/Tenneco einen geringeren Schaden nach. Das Recht von Federal-Mogul/Tenneco, einen nachgewiesenen h?heren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unber¨¹hrt.

Nach Ablauf der von Federal-Mogul/Tenneco gesetzten angemessenen Frist und ordnungsgem??er Benachrichtigung des Kunden ist Federal-Mogul/Tenneco berechtigt, die Produkte anderweitig zu ver?u?ern und dem Kunden die Produkte innerhalb einer angemessen verl?ngerten Frist zu liefern.?

4.5 Federal-Mogul/Tenneco ist jederzeit berechtigt, seine Lieferverpflichtungen durch ein verbundenes Unternehmen erf¨¹llen zu lassen oder die Produkte durch ein verbundenes Unternehmen herstellen zu lassen. Verbundenes Unternehmen bedeutet alle juristischen Personen, Gesellschaften mit beschr?nkter Haftung, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, einschlie?lich Kommanditgesellschaften, die direkt oder indirekt (i) von Federal-Mogul/Tenneco kontrolliert werden, (ii) Federal-Mogul/Tenneco kontrollieren oder (iii) unter gemeinsamer Kontrolle einer Gesellschaft stehen, die Federal-Mogul/Tenneco direkt oder indirekt kontrolliert. Kontrolle bedeutet, die Mehrheit der Aktien oder Gesch?ftsanteile zu halten oder anderweitig in der Lage zu sein, die Angelegenheiten eines solchen Unternehmens zu lenken.

5. LIEFERUNG, GEFAHR?BERGANG

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbest?tigung nichts anderes ergibt, ist mit Lieferfrist ab Werk (EXW INCOTERMS 2010) ein Werk von Federal-Mogul/Tenneco vereinbart.?

5.2 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zul?ssig.?

5.3 Die Gefahr des Unterganges, einschlie?lich des zuf?lligen Unterganges, geht mit der Absendung der Produkte, d.h. mit der ?bergabe der Produkte an den Kunden oder den von ihm benannten Frachtf¨¹hrer, im Werk von FederalMogul/Tenneco ¨¹ber. Verz?gert sich der Versand, sofern vereinbart, aus Gr¨¹nden, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr des Unterganges an dem Tag auf den Kunden ¨¹ber, der ihm f¨¹r den Versand mitgeteilt wurde, jedoch keinesfalls vor dem urspr¨¹nglich vereinbarten Liefertermin. Sofern nicht ausdr¨¹cklich etwas anderes vereinbart wurde, wird der ?bergang des Verlustrisikos auch dann nicht ber¨¹hrt, wenn Federal-Mogul/Tenneco auf Wunsch und auf Rechnung des Kunden eine Versicherung der Produkte abschlie?en sollte.

6. FORCE MAJEURE

6.1 Im Falle h?herer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, au?ergew?hnlicher und unverschuldeter Umst?nde (Betriebsst?rung, Streik, Aussperrung, beh?rdliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Pandemien, versp?tete oder fehlerhafte Anlieferung der f¨¹r die Herstellung der Produkte notwendigen Rohstoffe, Halb- oder Fertigfabrikate usw.) sind beide Parteien im Umfang und f¨¹r die Dauer der Behinderung zuz¨¹glich einer angemessenen Anlaufzeit danach von der Erf¨¹llung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse bei Unterlieferanten auftreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird jede Partei der anderen Partei unverz¨¹glich mitteilen.

6.2 Dauert die Behinderung l?nger als sechs Monate, kann jede Partei vom Vertrag zur¨¹cktreten.?

6.3 Wird Federal-Mogul/Tenneco die Lieferung oder Leistung durch solche Hindernisse unm?glich oder unzumutbar, wird Federal-Mogul/Tenneco von der Lieferverpflichtung befreit. In dem Ma?e, in dem Federal-Mogul/Tenneco von der Lieferverpflichtung befreit ist, werden Vorauszahlungen an den Kunden zur¨¹ckerstattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sich die Lieferung verz?gert oder wenn Federal-Mogul/Tenneco aufgrund h?herer Gewalt von seinen Verpflichtungen entbunden ist.?

7. SICHERHEITEN, ZUR?CKBEHALTUNGSRECHT, PF?NDUNG DURCH DRITTE

7.1 Federal-Mogul/Tenneco beh?lt sich alle Eigentumsrechte an den gelieferten Produkten vor, bis der Kaufpreis f¨¹r die Produkte ordnungsgem?? bezahlt ist. Federal-Mogul/Tenneco beh?lt sich ferner alle Eigentumsrechte an den Produkten vor, bis alle aus der Gesch?ftsbeziehung mit dem Kunden ausstehenden Zahlungen ordnungsgem?? beglichen sind. Solange das Eigentum an den Produkten bei Federal-Mogul/Tenneco liegt, ist es dem Kunden nicht gestattet, die Produkte zu verpf?nden, abzutreten oder als Sicherheit an einen Dritten zu ¨¹bertragen.

7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Federal- Mogul/Tenneco nach Setzung einer angemessenen Frist zur Heilung berechtigt, die Produkte zur¨¹ckzunehmen und zu verwerten. Seite 4 von 7 Bei erfolgreicher Verwertung wird der Erl?s abz¨¹glich der Auslagen auf die Schulden des Kunden angerechnet. Die R¨¹cknahme der Produkte durch Federal-Mogul/Tenneco gilt jedoch nicht als R¨¹cktritt vom Vertrag oder als R¨¹ckg?ngigmachung des Vertrages durch Federal-Mogul/Tenneco.

7.3 Solange das Eigentum an den Produkten bei Federal-Mogul/Tenneco liegt, ist der Kunde verpflichtet, die Produkte ordnungsgem?? zu behandeln und sie mit angemessener Sorgfalt zu lagern. Der Kunde muss die Produkte deutlich als Eigentum von Federal-Mogul/Tenneco kennzeichnen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Produkte auf eigene Kosten gegen Feuer- und Wassersch?den sowie gegen Diebstahl zum Neuwert zu versichern. Die Anspr¨¹che gegen¨¹ber dem Versicherer werden hiermit an Federal-Mogul/Tenneco abgetreten. Federal-Mogul/Tenneco nimmt diese Abtretung an. Der Kunde weist den Versicherer an, Zahlungen nur direkt an Federal-Mogul/Tenneco zu leisten. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuf¨¹hren.

7.4 Bei Pf?ndungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Produkte hat der Kunde Federal-Mogul/Tenneco unverz¨¹glich schriftlich zu benachrichtigen, damit Federal-Mogul/Tenneco geeignete Ma?nahmen zum Schutz ihres Eigentums ergreifen kann. Der Kunde hat alle Ma?nahmen zu ergreifen, die zur Aufhebung und Abwehr solcher Eingriffe und Anspr¨¹che erforderlich sind, und Federal-Mogul/Tenneco bei der Wahrung ihrer Rechte in jeder Weise zu unterst¨¹tzen, auch im Namen von Federal-Mogul/Tenneco. Der Kunde hat Federal-Mogul/Tenneco alle gerichtlichen und au?ergerichtlichen Kosten zu erstatten, die Federal-Mogul/Tenneco in einem solchen Verfahren nicht einfordern kann.?

7.5 Der Kunde ist berechtigt, die Produkte im Rahmen des ordentlichen Gesch?ftsbetriebs zu ver?u?ern und/oder weiterzuverkaufen, auch w?hrend der Zeit, in der das Eigentum an den Produkten noch bei Federal-Mogul/Tenneco liegt, vorausgesetzt, dass der Kunde von seinen Gesch?ftspartnern zum Zeitpunkt des Eigentums¨¹bergangs die vollst?ndige Zahlung erh?lt oder die Produkte auch nur unter Eigentumsvorbehalt an seine Gesch?ftspartner ver?u?ert und ¨¹bertr?gt. Unabh?ngig davon, ob die Produkte vom Kunden nach Weiterverarbeitung weiterverkauft werden oder nicht, tritt der Kunde Federal-Mogul/Tenneco bereits jetzt die bei einem solchen Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Gesch?ftspartner bis zur H?he des von Federal-Mogul/Tenneco in Rechnung gestellten Betrages (einschlie?lich Mehrwertsteuer) ab. Hat der Kunde mit seinen Gesch?ftspartnern ein Kontokorrentverh?ltnis begr¨¹ndet, so erstreckt sich die Abtretung auf den anerkannten Saldo oder im Falle der Insolvenz des Gesch?ftspartners auf den tats?chlichen Saldo. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung erm?chtigt. Die Befugnis von Federal-Mogul/Tenneco, diese Forderungen einzuziehen, bleibt hiervon unber¨¹hrt. Federal-Mogul/Tenneco wird diese Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegen¨¹ber Federal-Mogul/Tenneco ordnungsgem?? nachkommt und nicht die Er?ffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder seine Zahlungen vollst?ndig eingestellt hat. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht wie beschrieben nach, kann Federal-Mogul/Tenneco vom Kunden verlangen, dass er alle abgetretenen Forderungen und Schuldner mit allen zum Einzug erforderlichen Angaben benennt, die dazugeh?rigen Unterlagen aush?ndigt und seinen Gesch?ftspartnern die Abtretung mitteilt. Der Kunde tritt hiermit auch alle Forderungen aus Wechseln ab, die von Gesch?ftspartnern des Kunden f¨¹r einen Verkauf des Eigentums von Federal-Mogul/Tenneco an diese gegeben werden. Federal-Mogul/Tenneco kann auch jederzeit vom Kunden verlangen, dass die Wechsel ausgeh?ndigt und ¨¹bertragen werden. Federal-Mogul/Tenneco ist jederzeit berechtigt, Dritte von der vorgenannten Abtretung in Kenntnis zu setzen. Alle Abtretungen werden hiermit von Federal-Mogul/Tenneco angenommen.?

7.6 Auf Verlangen des Kunden gibt Federal-Mogul/Tenneco die ihr gew?hrten Sicherheiten im Falle einer ?bersicherung nach geltendem Recht frei. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt im Ermessen von Federal-Mogul/Tenneco.

7.7 In L?ndern, in denen ein "Erweiterter Eigentumsvorbehalt" rechtlich nicht existiert, gilt nur der "Eigentumsvorbehalt", und die Parteien werden gegebenenfalls einen angemessenen Ersatz f¨¹r den "Erweiterten Eigentumsvorbehalt" vereinbaren.

8. GARANTIEANSPR?CHE

8.1 Liegt der Bestellung keine ausdr¨¹cklich schriftlich und mit Unterschrift vereinbarte Produkt- und/oder Materialspezifikation zugrunde oder wird auf die von Federal-Mogul/Tenneco verwendeten Produkt- und/oder Materialspezifikationen verwiesen, so gelten die jeweiligen Arbeitsspezifikationen von Federal-Mogul/Tenneco f¨¹r diese Produkte und Materialien als vereinbart ("Federal-Mogul/Tenneco-Spezifikationen") und ausschlie?lich anwendbar. Auf Anfrage stellt Federal-Mogul/Tenneco dem Kunden Informationen ¨¹ber die FederalMogul/Tenneco-Spezifikationen zur Verf¨¹gung. Die in den Federal-Mogul/Tenneco-Spezifikationen festgelegten Angaben bestimmen ausschlie?lich die Leistungspflicht in Bezug auf die Produkte. Falls der Kunde Produkte genehmigt, die von den Spezifikationen der Bestellung abweichen, gelten diese als geschuldet. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, Federal-Mogul/Tenneco korrekte und vollst?ndige Bestellinformationen und die dazugeh?rigen Dokumente zur Verf¨¹gung zu stellen. Die Federal-Mogul/Tenneco-Spezifikationen oder Verweise auf Normenkennzeichnung oder Konformit?tskennzeichnung stellen keine von Federal-Mogul/Tenneco gew?hrte Seite 5 von 7 Garantie dar. Garantien werden nur in ausdr¨¹cklichen schriftlichen Erkl?rungen gew?hrt. Dar¨¹ber hinaus begr¨¹nden Zeichnungen und technische Vorschriften oder Unterlagen keine Garantie oder zugesicherte Eigenschaften oder k?nnen anderweitig als Grundlage f¨¹r Anspr¨¹che gegen Federal-Mogul/Tenneco dienen, es sei denn, dies wurde vorher ausdr¨¹cklich schriftlich vereinbart.

Jede m?gliche Zusicherung des Kunden gegen¨¹ber Dritten in Bezug auf von Federal-Mogul/Tenneco gelieferte Produkte, die nicht von Federal-Mogul/Tenneco genehmigt wurden, ist ung¨¹ltig, und der Kunde haftet allein f¨¹r derartige Zusicherungen gegen¨¹ber Dritten und gegen¨¹ber Federal-Mogul/Tenneco.?

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Produkte unverz¨¹glich zu untersuchen und Federal-Mogul/Tenneco einen Mangel schriftlich mitzuteilen, indem er dessen Art und Umfang erl?utert. Offensichtliche M?ngel sind innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung zu r¨¹gen, M?ngel, die trotz ordnungsgem??er Untersuchung nicht offensichtlich erkennbar sind, innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung zu melden. Unterl?sst der Kunde die Anzeige eines Mangels innerhalb dieser Fristen, so stehen ihm Anspr¨¹che und Rechte wegen dieses Mangels nicht zu.

8.3 Bei der Geltendmachung eines Mangels ist der Kunde zun?chst verpflichtet, Federal-Mogul/Tenneco unverz¨¹glich die mangelhaften Produkte zusammen mit der gesamten zugeh?rigen Dokumentation, allen durchgef¨¹hrten Analysen sowie Informationen ¨¹ber die Wartung, Lagerung, Nutzung von Maschinen, Handhabung und Lieferung der betreffenden Produkte zur Verf¨¹gung zu stellen. Auf Verlangen von Federal-Mogul/Tenneco gestattet der Kunde die ?berpr¨¹fung der Lagerung der Produkte in seinem Betrieb oder Herstellungsverfahren, die f¨¹r die Produkte verwendet oder auf sie angewandt werden, oder sonstige Einwirkungen, denen die Produkte ausgesetzt sind. FM ¨¹bernimmt keine Haftung f¨¹r M?ngel, die durch Verarbeitung oder Nachbesserung oder Missbrauch durch den Kunden sowie durch Verschlei? entstehen.

8.4 Wenn die Produkte innerhalb der in Artikel 9.6 genannten Verj?hrungsfrist einen Mangel aufweisen, dessen Ursache Federal-Mogul/Tenneco zum Zeitpunkt des Gefahr¨¹bergangs zu vertreten hat, hat der Kunde das Recht, Nacherf¨¹llung zu verlangen, und zwar nach dem Ermessen von Federal-Mogul/Tenneco entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatz der Produkte. Im Falle des Ausbaus ist Federal-Mogul/Tenneco verpflichtet, die nachgewiesenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten, die sich aus dem Zweck des Ausbaus ergeben, insbesondere Transport- und Bef?rderungskosten, Arbeits- und Materialkosten, jedoch nur insoweit, als diese sich nicht dadurch erh?hen, dass die Produkte an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht wurden, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgem??en Gebrauch der Produkte. FederalMogul/Tenneco hat das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung auch im Falle von Sachm?ngeln.

8.5 Schl?gt die Nacherf¨¹llung aus Gr¨¹nden, die Federal-Mogul/Tenneco zu vertreten hat, fehl, so ist der Kunde berechtigt, Federal-Mogul/Tenneco mit dem Teil der Kosten zu belasten, der dem Kaufpreis der mangelhaften Produkte entspricht. Wenn die Pflichtverletzung von Federal-Mogul/Tenneco wesentlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zur¨¹cktreten. Ein einseitiger Abzug vom Kaufpreis bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit Federal-Mogul/Tenneco.

8.6 Der Kunde hat Federal-Mogul/Tenneco nach Abstimmung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, alle von Federal-Mogul/Tenneco nach eigenem Ermessen f¨¹r erforderlich gehaltenen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen durchzuf¨¹hren. Andernfalls ist Federal-Mogul/Tenneco von den Folgen von Sch?den befreit, die m?glicherweise durch die Nichtdurchf¨¹hrung einer solchen Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehen.

8.7 Vorbehaltlich des nachfolgenden Artikels 9 sind Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzanspr¨¹che ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdr¨¹cklich in Artikel 8.1 bis 8.6 geregelt sind.?

9. ALLGEMEINE HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHR?NKUNG UND VERJ?HRUNG

9.1 FM haftet auf Ersatz der geltend gemachten und nachgewiesenen Aufwendungen - soweit sie nachweislich auf einem Verschulden von Federal-Mogul/Tenneco beruhen - nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Anspruch auf Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit von Federal-Mogul/Tenneco, ihrer Vertreter oder ihrer Erf¨¹llungsgehilfen beruht. Im Falle einer grob fahrl?ssigen Verletzung des Vertrages ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.?

9.2 Federal-Mogul/Tenneco haftet nach dem anwendbaren Recht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflicht liegen vor, wenn deren Erf¨¹llung die ordnungsgem??e Durchf¨¹hrung des Vertrages ¨¹berhaupt erst erm?glichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelm??ig vertrauen darf bzw. deren Verletzung Rechte des Kunden einschr?nken, die diese Vereinbarung ihm nach Inhalt und Zwecke geradezu gew?hrt hat. In diesen F?llen ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.

9.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit bleibt unber¨¹hrt. Seite 6 von 7 Gleiches gilt f¨¹r die zwingende Haftung nach dem anwendbaren Produkthaftungsgesetz.

9.4 Weitergehende Anspr¨¹che des Kunden auf Schadens- oder Aufwendungsersatz als in diesen FederalMogul/Tenneco-Verkaufs-AGB vorgesehen - gleich aus welchem Grund, insbesondere wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag oder aus unerlaubter Handlung - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Sch?den aus der Verletzung der Gesundheit, des K?rpers oder des Lebens sowie in F?llen einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung durch Federal-Mogul/Tenneco, ihrer Vertreter oder ihrer Erf¨¹llungsgehilfen.

9.5 Alle Verpflichtungen von Federal-Mogul/Tenneco zur Erstattung oder Entsch?digung des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung m¨¹ssen von Federal-Mogul/Tenneco ausdr¨¹cklich und gem?? der Bestimmungen dieser Vereinbarung akzeptiert werden. Lastschriftenanzeigen, Rechnungen, Aufrechnungen oder ?hnliche Erkl?rungen des Kunden ohne eine solche vorherige Annahme werden hiermit zur¨¹ckgewiesen. Federal-Mogul/Tenneco ist nicht zu einer individuellen Ablehnung solcher Erkl?rungen durch den Kunden verpflichtet.

9.6 Alle Anspr¨¹che des Kunden aus diesen Federal-Mogul/Tenneco-Verkaufsbedingungen auf Schadenersatz oder Entsch?digung verj?hren in allen anderen F?llen nach einem Jahr ab Lieferung der Produkte an den Kunden. Dies gilt nicht, wenn und soweit das Gesetz zwingend l?ngere Fristen vorsieht.

9.7 Soweit die Haftung von Federal-Mogul/Tenneco ausgeschlossen oder beschr?nkt ist, gilt dies auch f¨¹r die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf¨¹llungsgehilfen von Federal-Mogul/Tenneco.

9.8 Der Kunde verpflichtet sich, einen ausreichenden Versicherungsschutz f¨¹r Haftungsf?lle zu unterhalten, insbesondere eine Verschuldens- und eine Nichtverschuldensversicherung. Der Kunde hat seinen Versicherer ¨¹ber seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu informieren.

9.9 Der Kunde ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften des/der Bestimmungslandes/Bestimmungsl?nder einzuhalten und die R¨¹ckverfolgbarkeit der Produkte w?hrend des Verkaufsprozesses an seine Kunden sicherzustellen.

10.?VERTRAULICHKEIT

Der Kunde verpflichtet sich, alle nicht ?ffentlich bekannten Kenntnisse und Informationen aus der Gesch?ftsbeziehung mit Federal- Mogul/Tenneco vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, diese Verpflichtungen auch den von ihm beauftragten Dritten aufzuerlegen. Der Kunde haftet gegen¨¹ber FederalMogul/Tenneco f¨¹r alle Sch?den, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Ein fortgesetzter Versto? gegen diese Verpflichtung gilt insbesondere dann nicht als Dauerdelikt, wenn ein solcher Dauerdelikt gegen die Verursachung eines Dauerschadens durch den Kunden sprechen k?nnte. Die Geheimhaltungsverpflichtung stellt auch nach Beendigung der Gesch?ftsbeziehung mit Federal-Mogul/Tenneco eine eigenst?ndige Rechtspflicht dar.

11.?VERZICHT, ?NDERUNG

Der Verzicht auf ein Recht gem?? einer der Bestimmungen in diesen Federal-Mogul/Tenneco-Verkaufs-AGB stellt keinen Verzicht auf ein anderes Recht gem?? diesen Bestimmungen dar. Diese Federal-Mogul/TennecoVerkaufsbedingungen k?nnen nur schriftlich durch bevollm?chtigte Vertreter von Federal-Mogul/Tenneco und dem Kunden ge?ndert werden.

12.?(EXPORT-)KONFORMIT?T

Der Kunde wird alle anwendbaren Gesetze und die Bestimmungen des Verhaltenskodexes von Federal-Mogul/Tenneco (zug?nglich unter ) oder eines im Wesentlichen ?hnlichen Verhaltenskodexes einhalten und daf¨¹r sorgen, dass diese eingehalten werden. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, wird der Kunde alle Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen und ?hnliche Rechte einholen, die f¨¹r die Erf¨¹llung der Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieses Vertrages, einschlie?lich der Einfuhr oder Ausfuhr von Produkten, von staatlichen Beh?rden einzuholen sind. Auf Verlangen von Federal-Mogul/Tenneco stellt der Kunde Federal-Mogul/Tenneco in der von Federal-Mogul/Tenneco angemessenerweise geforderten Form Folgendes zur Verf¨¹gung (a) eine Bescheinigung ¨¹ber die Einhaltung der geltenden Gesetze durch den Kunden, (b) alle zus?tzlichen Informationen, die es Federal-Mogul/Tenneco erm?glichen, die geltenden Gesetze einzuhalten oder ihre Rechte geltend zu machen, oder (c) Informationen, die ausreichen, um Federal-Mogul/Tenneco in die Lage zu versetzen, die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht rechtzeitig zu erf¨¹llen.

Der Kunde darf keine Ma?nahmen ergreifen oder unterlassen, die direkt oder indirekt zu einem Versto? des Kunden oder von Federal-Mogul/Tenneco gegen ein anwendbares Gesetz, einen Vertrag, ein Urteil oder eine Vorschrift f¨¹hren oder einen solchen Versto? darstellen w¨¹rden. Weder der Kunde noch eine in seinem Namen handelnde Person darf Zahlungen, Geb¨¹hren, Darlehen, Dienstleistungen oder Geschenke von oder an eine Person oder Firma (a) als Bedingung f¨¹r eine Gesch?ftsbeziehung mit dem Vertriebspartner oder Tenneco oder (b) als Bedingung oder Seite 7 von 7 Ergebnis des Verkaufs, Kaufs oder anderweitigen Marketings der Produkte fordern, annehmen, anbieten, versprechen oder geben. Weder der Vertriebspartner noch eine im Namen des Vertriebspartners handelnde Person darf direkt oder indirekt Bestechungsgelder, Schmiergelder, Auszahlungen oder andere Zahlungen oder Geschenke anbieten oder versprechen oder genehmigen, um einen Vertreter, einen Regierungsbeamten, eine politische Partei oder einen Kandidaten f¨¹r ein ?ffentliches Amt in unzul?ssiger Weise zu beeinflussen, damit dieser seine Ermessensbefugnis oder seinen Einfluss aus¨¹bt, auch nicht, um den Verkauf, das Marketing, die Werbung, die Einfuhr, die Lizenzierung oder den Vertrieb der Produkte zu unterst¨¹tzen. Der Kunde muss mindestens zwei (2) Jahre lang B¨¹cher, Aufzeichnungen und Konten aufbewahren und Federal-Mogul/Tenneco oder seinen ordnungsgem?? bevollm?chtigten Vertretern jederzeit w?hrend der normalen Gesch?ftszeiten zur Verf¨¹gung stellen, die in ?bereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrunds?tzen erstellt wurden und die die Art jeder Transaktion im Zusammenhang mit der Erf¨¹llung der Pflichten des Kunden gegen¨¹ber Federal-Mogul/Tenneco genau und vollst?ndig wiedergeben.

In Verbindung mit dem Kauf, dem Erhalt, der Nutzung, dem Weiterverkauf oder der ?bertragung der Produkte verpflichtet sich der Kunde zur vollst?ndigen Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen. Ohne die Allgemeing¨¹ltigkeit des Vorstehenden einzuschr?nken, ist es dem Kunden nicht gestattet, direkt oder indirekt, ohne vorherige Genehmigung nach geltendem Recht, die Produkte zu bestellen, zu beschaffen, zu importieren, zu exportieren, zu re-exportieren, zu ¨¹bertragen, umzuleiten, zu transportieren, zu verkaufen oder anderweitig zu ver?u?ern, unabh?ngig davon, ob sie allein oder in andere Gegenst?nde integriert sind: (a) an oder ¨¹ber eine Person, Firma oder Einrichtung, die Wirtschaftssanktionen unterliegt, oder eine andere Person, die im Namen einer solchen Person handelt; (b) an oder ¨¹ber ein Land oder ein Gebiet, das Wirtschaftssanktionen unterliegt, die die Ausfuhr oder Wiederausfuhr eines Produkts an einen solchen Bestimmungsort einschr?nken w¨¹rden, einschlie?lich Einrichtungen oder Personen in solchen L?ndern oder im Namen solcher L?nder; oder (c) f¨¹r eine nach geltendem Recht verbotene T?tigkeit oder Verwendung, einschlie?lich und ohne Einschr?nkung f¨¹r proliferationsbezogene Zwecke.

13.?ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

13.1 Das Rechtsverh?ltnis zwischen den Parteien unterliegt ausschlie?lich dem lokalen Recht, das am Hauptsitz der jeweiligen juristischen Person von Federal-Mogul/Tenneco gilt, die die Bestellung des Kunden best?tigt hat, und zwar unter Ausschluss der Regeln des Kollisionsrechts oder internationaler Abkommen wie dem ?bereinkommen ¨¹ber Vertr?ge ¨¹ber den internationalen Warenkauf (CISG).

13.2 Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist der Gesch?ftssitz von Federal-Mogul/Tenneco Erf¨¹llungsort und Gerichtsstand; Federal-Mogul/Tenneco ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem f¨¹r ihn zust?ndigen Gericht zu verklagen.

14.?SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser Federal-Mogul/Tenneco-Verkaufsbedingungen ung¨¹ltig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die G¨¹ltigkeit oder Durchsetzbarkeit der ¨¹brigen Bestimmungen davon nicht ber¨¹hrt. Wenn eine Bestimmung ung¨¹ltig ist, werden Federal-Mogul/Tenneco und der Kunde eine g¨¹ltige Bestimmung vereinbaren, die der urspr¨¹nglichen Bestimmung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am n?chsten kommt.